Ab 15.12.2021 findet das Badmintontraining unter den Voraussetzungen der geänderten 15. BayIfSMV statt.

In der Zeit vom 15.12.2021 mit vorerst 12.01.2022 gilt die am 15.12.2021 geänderte 15. BayIfSMV. Mit dieser Änderung, gültig ab 15.12.2021 benötigen Dreifach-Geimpfte ab dem 15. Tag nach der Auffrischungs-impfung keinen zusätzlichen Testachweis mehr. Die restlichen Teilnahmevoraussetzungen sind unverändert gültig.