Ab 24.11.2021 findet das Badmintontraining unter den Voraussetzungen der 15. BayIfSMV statt.

In der Zeit vom 24.11.2021 mit 15.12.2021 gilt die 15. BayIfSMV. Mit dieser neuen Verordnung wurden gegenüber der 14. BayIfSMV die Voraussetzungen zur Teilnahme am Sportbertieb verschärft. Die Teilnahme am Badmintontraining kann daher derzeit nur unter Anwendung der 2G+ Regeln erfolgen. D.h. dass ausschließlich geimpfte und genesene Personen mit einem zusätzlichen Testnachweis am Training teilnehmen dürfen.