Seit dem 27.01.2022 findet das Badmintontraining unter den Voraussetzungen der am 26.01.2022 geänderten 15. BayIfSMV statt.

In der Zeit ab 27.01.2022 mit vorerst 09.02.2022 gilt die am 26.01.2022 geänderte 15. BayIfSMV. Mit dieser Änderung, gültig ab 27.01.2022 benötigen Dreifach-Geimpfte (Geboosterte) ab dem Tag der Auffrischungs-impfung keinen zusätzlichen Testachweis mehr. Die restlichen Teilnahmevoraussetzungen sind unverändert gültig.