Seit dem 17.02.2022 findet das Badmintontraining unter den Voraussetzungen der am 16.02.2022 geänderten 15. BayIfSMV statt.

Ab dem 17.02.2022 gilt die am 16.02.2022 geänderte 15. BayIfSMV. Damit ist die aktive Sportteilnahme unter Einhaltung der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) statt.